Teilnahmebedingungen und Hinweise
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A Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Nach der Anmeldung und dem Eingang der vollen Kursgebühr erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
B Bei Nichterscheinen oder Nichtbezahlung nach der Anmeldung werden Stornokosten in Höhe von Euro 350,- erhoben.
C Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrpersonal. Der ausbildende Verein ist deshalb verpflichtet, Kursteilnehmer auszuschließen, die ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer gefährden. Ein Rückzahlungsanspruch auf bereits geleistete Zahlungen besteht hierbei nicht.
D Wird die Ausbildung vom Kursteilnehmer aus irgendeinem Grund unterbrochen, so kann der Kursteilnehmer den Kurs innerhalb eines Jahres ab dem ursprünglichen Startdatum des Kurses fortsetzen, bzw. nachholen.
E Falls Kurse aus Gründen, die nicht vom Verein zu vertreten sind, nicht durchgeführt oder zu Ende geführt werden können, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Kursteilnehmer kann den Kurs fortsetzen wie in Punkt D) festgelegt.
F Falls der Kursteilnehmer wegen Nichtbefolgung der Anweisungen des Lehrers eine Verletzung erleidet und er den Kurs nicht fortsetzen kann, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr. Es gilt Ziff. D). Auf jeden Fall hat der Verein neben der Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen und für die erfolgten Sprünge Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 150,-. Die volle Kursgebühr darf dabei nicht überschritten werden.
G Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsgeräten haftet der Verursacher für den Schaden.
H Der Kursteilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Verein, die ihm aus Anlass der Teilnahme an einem Kurs entstehen können, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vereins zurückzuführen.
I Während der Fallschirm-Sportausbildung sind Sie gegen Haftpflichtansprüche durch unsere Fallschirm-Haftpflicht- Versicherung geschützt (gilt nur wenn Sie mit unseren versicherten Vereingurtzeugen springen). Bei Verletzungen tritt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Kraft. Haben Sie eine Lebens- bzw. Kapitalversicherung abgeschlossen, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob und wie weit luftsportliche Tätigkeiten mit eingeschlossen sind.
J Das Mindestalter für die Teilnahme am Kurs beträgt 14 Jahre (bei Kursbeginn). Eine Anmeldung Minderjähriger kann nur nach vorheriger Sichtung des Minderjährigen und nach Zustimmung durch die Vorstandschaft oder den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes erfolgen. Bei Kursbeginn muss außerdem eine vom Ausbildungsleiter gegengezeichnete Zustimmungserklärung aller Erziehungsberechtigten vorliegen. Das Alter für die Prüfungszulassung liegt bei 16 Jahren.
K Das Gewicht des Kursteilnehmers darf bei allen Sprüngen während der Ausbildung 100 kg (inkl. Kleidung) nicht überschreiten.
L Bei Kursbeginn müssen vorliegen/sind mitzubringen:
  • Tauglichkeitsattest, nicht älter als ein Jahr (kann jeder Haus- oder Sportarzt ausstellen)
  • 3 aktuelle Passbilder (35x45mm)
  • normale (Sport-) Schuhe, KEINE Springerstiefel oder Schuhe mit Schnellschnürhaken
  • bequeme, Temperatur und Wetter angepasste Kleidung
  • bei Minderjährigen die amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung ALLER Erziehungsberechtigten
M Bei Antrag auf Abnahme der Prüfung müssen zusätzlich vorliegen:
  • beglaubigte Kopie eines Lichtbildausweises
  • Bestätigung der Teilnahme "Unterweisung Sofortmaßnahmen am Unfallort"
    (Führerschein nach 1975 ausgestellt wird auch anerkannt)
N Der ausgefüllte und unterschriebene Ausbildungsvertrag (als Original) muss per Post geschickt worden sein

Stand September 2014

Bei weiteren Fragen kontakieren Sie uns. Alle Punkte gibt es auch HIER als PDF zum Download

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