Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung kann frühestens beim (insgesamt) 24. Sprung abgelegt werden.
ACHTUNG: Zulassung zur praktischen Prüfung nur möglich wenn (insgesamt) 23 Sprünge in den letzten 12 Monaten gemacht wurden! Bitte vorab einen Termin mit einem Prüfungsrat (siehe Liste am Manifest) vereinbaren (dieser teilt einen Prüfer ein oder springt selbst mit).
Die praktische Prüfung besteht aus zwei Sprüngen:
- Ein „flacher Sprung“ aus 1.200 m mit einer Freifallzeit von max. 10 Sekunden und mit stabiler und kontrollierter Schirmöffnung (Beobachtung vom Boden oder vom Flugzeug aus muss gewährleistet sein)
- Ein „hoher Sprung“ aus mindestens 2.500 m mit einer Freifallzeit von mind. 30 Sekunden und einer Bewegungsaufgabe um mind. 2 Achsen nach Maßgabe und in Begleitung des Prüfers